Die “Rockeraffäre” hat sich aus den Ermittlungen zum Subway-Überfall entwickelt. Hier zunächst eine kurze Rekapitulation der Ereignisse, da diese bereits einige Jahre zurückliegen:
13. Januar 2010: Neue Eskalation im Rockerkrieg in Schleswig-Holstein: Mitglieder der Rockergruppe „Bandidos” überfallen mit Schlagstöcken und Messern drei „Red Devils“ in einer Filiale der Schnellrestaurantkette Subway in Neumünster. Beiden Messeropfern – darunter der lebensgefährlich verletzte Eric B. – werden die Kutten geraubt, eine Demütigung für ihre Träger. Das „Subway“ ist damals ein bekannter Treffpunkt der „Red Devils“, die in Neumünster als Unterstützergruppe der „Hells Angels“ gelten. Eine in einen Bandido verliebte Mitarbeiterin des Schnellrestaurants hatte die Rocker per SMS auf die Anwesenheit der verfeindeten Gruppierung hingewiesen. (https://www.shz.de/23039057)
Einer der Geschädigten, und damit einer der wenigen Augenzeugen, gab in seiner Vernehmung kurz nach der Tat an, dass “2 Personen […] jeweils ein Messer in der Hand“ hatten. Auch sagt er aus, dass er nicht glaube, dass Peter Borchert unter den Angreifern war. Der “würde sich nicht damit die Finger schmutzig machen”.
Wohl unter dem unmittelbaren Eindruck der Geschehnisse kam es hier zu einer der seltenen Aussagen seitens eines Rockers, die sich ja sonst hinter einer Mauer des Schweigens verbarrikadieren. Weitere wichtige Hinweise ergeben sich aus den Aussagen einer Zeugin, die die Tätergruppe hat flüchten sehen.
Dass Peter Borchert zu den Verdächtigen gehörte, erscheint unserer Ansicht nach angesichts der Aktenlage nachvollziehbar, ebenso dass gegen andere “Bandidos” ermittelt wurde, die sowohl von ZeugInnen am Tatort erkannt wurden als auch laut Handydaten vor Ort waren, zumal sie teilweise auch noch ihre Autos nahe des Tatorts “vergessen” hatten. Inwieweit die Freisprüche dreier Angeklagter sowie die Verurteilung Borcherts juristisch nachvollziehbar sind, können und wollen wir mangels fehlender Fachkenntnisse nicht beurteilen.
Zum Umgang mit Borchert durch die staatlichen Ermittlungsorgane sind uns allerdings ein paar Aspekte aufgefallen, dir wir im Folgenden darlegen wollen, weil sie unserer Meinung nach weder im Prozess noch im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ausreichend zur Sprache gekommen geschweige denn hinreichend beantwortet worden wären.
Bei der Durchsuchung von Borcherts Auto am 25.01.2010 fanden die BeamtInnen u.a. brisante Unterlagen “einschließlich eines 8-seitigen polizeiinternen Auszugs aus einer Kriminalakte (INPOL), die in keinem Fall in einer Strafakte erscheinen darf, weil sie taktische Hinweise und Lichtbilder zu der Person beinhaltete”. Eine logische Erklärung wäre die Weitergabe der Akte durch einen Anwalt gewesen, diesem Eindruck widersprach ein Untersuchungsbericht aber explizit: “Diese Informationen konnten also nicht durch die Akteneinsicht eines Strafverteidigers stammen”.
Darüber hinaus wurden in seinem Auto “zwei Handzettel mit Namen teilweise Geburtsdaten” gefunden, u.a. von einer Person aus Köln, dessen angeblich verschwundener Personalausweis sich auch in Borcherts PKW befand. Hinter dessen Namen ist handschriftlich “bitte alles, Anschrift, Telefon, Bankverbindung” ergänzt. Diese Liste scheint eine Art Vorauswahl gewesen zu sein von Personen, deren Ausweispapiere Borchert nutzen könnte, denn die Person auf dem Ausweisbild, die in etwa so alt ist wie Borchert, wies auch äußerlich eine gewisse Ähnlichkeit zu ihm auf. Bei allen drei Papieren stellt sich die Frage, wie Borchert sie bekommen hat. Ausweispapiere könnten heutzutage im Darknet, damals auf dem analogen Schwarzmarkt illegal erworben werden, wobei es nicht ganz einfach sein dürfte, die einer Person zu finden, die eine solche Ähnlichkeit zu ihm aufweist, wenn man keinen Zugriff auf eine polizeiliche Datenbank hat. Von wem Borchert “Anschrift, Telefon, Bankverbindung” anfordert, bleibt aber unklar. Die Akte muss allerdings eine Person aus Polizeikreisen unerlaubterweise weitergegeben haben, ob über Umwege oder direkt an Borchert kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. In der so genannten Rockeraffäre gab ein Beamter später zu Protokoll, dass ihm die Durchsuchung des Wagens komisch vorkam: “In der Garage, wo der Wagen stand, war auf einmal ein Kollege aus Abt. 3 (Staatsschutz) am Auto und habe […] zugesehen beim Abdiktieren des Wageninhalts.” Der Beamte fragte sich offensichtlich, was die Intention des Staatsschutzes dabei war – befürchteten sie, dass Sachen gefunden werden könnten, die nicht bekannt werden dürfen? Ein LKA-Ermittler sagte später dazu vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss: “Nichts ist schlimmer, als wenn man in den eigenen Reihen ein Leck hat.”
Beim Prozess selber kam es dann zu einer Panne ausgerechnet mit dem Beweisstück, das Borchert am meisten belastete: An seiner Cargohose konnten nach der Verhaftung “mehrere geringe Blutanhaftungen festgestellt werden, in denen das vollständige DNA-Profil des Geschädigten …] gefunden wurde”. Diese Hose war dann zwischenzeitlich verschwunden, und nach dem Wiederauftauchen der Hose in der Asservatenkammer stellte sich heraus, dass keine Gegenprobe mehr gemacht werden konnte: “Nach der Analyse war auf den Stoff-Fetzen kein Blut mehr zu sehen” (https://www.shz.de/2641021 ). Wie das passieren konnte, ist unklar, stellt aber ein Fragezeichen mehr in dieser Causa dar.
Bemerkenswert ist der krasse Kontrast, in dem diese Widersprüche zum anfänglichen Ermittlungseifer der Polizei standen, die ihre Ermittlungen sehr auf Peter Borchert fokussierte.
Die Rocker-Affäre hat aber zumindest offenbart, dass es auch innerhalb der Ermittlungsorgane verschiedene, konkurrierende Gruppen gibt, die nicht immer die gleiche Strategie und die gleichen Ziele verfolgen. Bereits in vergangenen Prozessen war der Eindruck entstanden, dass zumindest eine Fraktion darum bemüht war, bestimmte Details nicht ans Licht kommen zu lassen, insbesondere was die Person Peter Borchert angeht. So schrieb das antifaschistische Infoportal La Quimera über den Prozess zu den von u.a. Peter Borchert begangenen Tankstellenaufbrüchen: “Von einem ‘Justizskandal’ war die Rede. Nebenbei wurden nicht nur in der rechten Szene alte Gerüchte lauter, dass der Verfassungsschutz oder ein anderer verdeckt agierender Akteur seine schützende Hand über Peter Borchert und seine Taten halte.” Das Antifa Infoblatt urteilte über einen anderen Prozess, in dem Peter Borchert zwei Hells Angels niedergestochen hatte: “Der trotzdem erfolgte und kaum zu begründende Freispruch weckt bei einzelnen Beobachtern den Verdacht, staatliche Stellen würden ihre schützende Hand über Borchert halten” (https://www.antifainfoblatt.de/artikel/neonazi-peter-borchert-sticht-rocker-nieder-%E2%80%93-freispruch).
Ob auch Alexander Hardt hätte verurteilt werden müssen, müsste ein Gericht entscheiden. Dass er allerdings nie vor Gericht stand und noch nicht mal mit Nachdruck von den Ermittlungsbehörden verfolgt wurde, erscheint uns jedoch seltsam. In den Akten wird teilweise vom “Beschuldigte[n] Hardt” gesprochen, im Auswertebericht vom 09.03.2010 wird er als eine der Personen aufgeführt, die “die bei der Tat direkt bzw. indirekt beteiligt gewesen sein dürften”. Dieser Verdacht erhärtet sich vor allem durch ZeugInnenaussagen sowie die Auswertung von Handy- und Funkzellendaten.
Am 13.01.2010 sagte die Zeugin, die die Tätergruppe hat flüchten sehen, aus, dass einer “auffällig klein war”: “Diese Person war deutlich kleiner als die anderen männlichen Personen.” Eine Subway-Mitarbeiterin, die die “Bandidos” kannte, bestätigte diese Information und benannte Alexander Hardt sogar namentlich: “da sie die Schatten und die Gestalt einer Person gesehen hat, die etwas kleiner war. Sie glaubt, dass es Alexander Hardt war.” An dieser Stelle haben es die befragenden BeamtInnen allerdings versäumt nachzufragen, was Hardt genau getan hat.
Zu denken gibt, dass eine Freundin dieser Mitarbeiterin “Kontakt mit Alexander Hardt” hatte, und bei diesen Gesprächen über die Tat gesprochen wurde: “Die Reaktion […] zeigt, dass sie über die Tat und die ausführenden Täter Erkenntnisse hat”. Das LKA führt aus: “Weiter wird klar, dass [sie] Details über die Tat vom 13.01.2010 kennt, die sie von Tatbeteiligten erfahren haben dürfte. So berichtet sie z.B. einer Gesprächspartnerin davon, dass die Täter aus Richtung des Parks gekommen sind”. Hardt scheint irgendwann aufgefallen zu sein, dass dieses Wissen ihm eines Tages gefährlich werden könnte. Aus überwachten Telefongesprächen, die im Auswertebericht dokumentiert sind, geht hervor, dass “Alexander Hardt Geld und einen Anwalt bietet und dass sie Anweisung bekommt, Alexander nicht anzurufen”. Allerdings zeige die “Auswertung von Emails […], dass sie mit den Folgen der Tat und der polizeilichen Vernehmung vom 20.01.2010 Probleme hat und darunter leidet. Zwei Tage nach der Vernehmung schreibt sie einer vertrauten Person, dass es ihr nicht gut geht und sie die ‘lange Geschichte’ später erzählen möchte”. Genau das wollte Hardt natürlich verhindern, so dass aus Angeboten und Anweisungen Drohungen wurden: Eine Freundin berichtete am 05.05.2010: “Er stand abends um zehn vor der Tür und hat geklingelt und sie hat sich tot gestellt.” Die Zeugin selbst spricht in ihrer Vernehmung vom 10.05.2010 von “Angstzustände[n]”, insbesondere in Bezug auf Hardt: “Er ist der jenige, vor dem ich am meisten Angst habe.” Ihr werde alles zu viel, sie habe Angst, dass ihrer “Familie etwas passieren könnte”. Schon am 22.01.2010 teilte sie der Polizei mit, dass sie ihre Aussage vom 15.01.2010 zurückziehe, “da ich Angst um mein eigenes Leben habe”.
Im Verbindungsdaten-Auswertebericht vom 08.04.2010 wird festgehalten, dass nach der Alarmierung eines Bandido-Mitglieds durch eine in ihn verliebte Subway-Mitarbeiterin dieser zunächst den Präsidenten des Clubs, direkt im Anschluss aber schon “Alexander Hardt als Funktionsträger (Sergeant at Arms) zwecks Durchführung erforderlicher Maßnahmen” telefonisch informierte. “Die kurze Gesprächsdauer zeigt auf, dass es bereits einen entsprechenden Ablaufplan für diesen Fall des Auftretens von mehreren Red Devils gegeben haben muss. ”
Aus der Auswertung der Zellkennungen ergibt sich, dass Hardt von diesem Zeitpunkt an bis zur Tatausführung in seiner Funktion als Sergeant at Arms “eine Vielzahl von kurzen Gesprächen innerhalb eines kleinen Zeitraumes in der Tatortfunkzelle mit unterschiedlichen Mittätern und Mitgliedern des MC Bandidos Neumünster geführt”
und “weitere Beschuldigte über die bevorstehende Tat informiert hat bzw.
diese für die Tat angefordert hat”. In der Sonderakte zu Verbindungsfunkzellendaten wird zudem vermutet, dass Borchert sich bei Hardt nach Anweisungen erkundigt hat, da Hardt bereits “Member und in dieser Funktion eine Art Mentor für Peter Borchert [ist], der noch nicht Vollmitglied des Clubs ist, sondern noch als Prospect geführt wird”. Im Verbindungsdaten-Auswertebericht wird auch ein weiteres Detail deutlich:
“Offensichtlich hält sich Hardt vor Tatbegehung für einen kurzen Zeitraum unmittelbar am Tatort auf, um die Situation vor Ort abzuklären.” Von hier ruft er um 19:41 Uhr einen weiteren Nazirocker an und “erkundigt sich, [sic!] über den Standort […] und wann er kommt”, so die Interpretation des LKA. Noch brisanter: Es könne anhand “der vorliegenden Messdaten und der Beurteilung der rückwirkenden
Verbindungsdaten (Hauptstrahlrichtung u. Zellkennung) […] mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass
sich der Anschluss Hardt zur Tatzeit direkt am Tatort des Schnellrestaurants
Subway befunden haben muss”. Da im Gegensatz zum Zeitraum unmittelbar vor der Tat zur Tatzeit keine Gespräche von Hardts Mobiltelefon rausgingen oder von ihm empfangen wurden, schlussfolgert das LKA: “Es kann davon ausgegangen werden, dass Alexander Hardt bei der […] Durchführung der Tat beteilt gewesen sein dürfte”.
Basierend auf dieser Datenauswertung ging das LKA auch davon aus, dass “sich Hardt [kurz vor der Tat] mit einem Fahrzeug in der Tatortfunkzelle um den Tatort bewegt” habe, was sich mit den Aussagen einer anonymen Zeugin vom 15.01.2010 deckt: Die “Angreifer” seien “zu drei Autos gelaufen, die in der Nähe standen. […]
Das zweite Auto hatte eine Nummer aus Neumünster. Mehr weiß ich nicht mehr.
Aber das war ein schwarzer Golf.” Die Polizei bemerkt, dass eine “Kontrolle durch das ZSK Neumünster vom 03.02.1010” zeige, “dass Alexander Hardt einen Golf mit
Neumünsteraner Kennzeichen fährt”. Zwar war die Farbe von Hardts Golf III Kombi dunkelblau, was allerdings bei Dunkelheit durchaus für schwarz gehalten werden könnte.
In der Tatnachphase ergeben die Daten, dass “sich alle bis auf den Beschuldigten Hardt, [sic!] fast zeitgleich in die selbe Fluchtrichtung (grüner Messbereich) in Richtung des Clubheims des MC Bandidos Neumünster […] begeben haben”. Zwei der Rocker, die später auch vor Gericht standen, ließen ihre Autos in der Nähe des Tatorts zurück, der Großteil der Angreifer ist nach Zeugenaussagen mit Peter Borcherts PKW geflohen – direkt zum Clubheim. Die Polizei, der es um die Sicherung “von Beweismitteln, nämlich insbesondere von den Kutten” und natürlich der Tatwaffe ging, erhielt diese Hinweise schon früh und suchte Borcherts Auto zuerst an dieser Adresse. Er wurde hier vor dem Gebäude neben seinem PKW angetroffen, den Schlüssel hatte er bei sich, an seiner Hose fanden sich Blutspuren, deren DNA mit der eines der Geschädigten übereinstimmte, wie später im Labor herausgefunden wurde. Borchert wurde so bereits um 20:30 Uhr am Clubheim festgenommen, etwa eine Stunde später dann auch die anderen Verdächtigen am selben Ort. Die Durchsuchung des Clubheimes erfolgte wiederum erst etwa eine weitere Stunde später. All diese Maßnahmen waren anhand der Faktenlage in Bezug auf Borchert nachvollziehbar, banden aber recht viele Polizeikräfte und bedeuteten einen hohen Zeitaufwand, sowohl die Tatwaffe als auch das Raubgut wurden nicht gefunden. Uns drängt sich hier die Frage auf, ob das überhaupt überraschend ist – denn dass die Polizei am Clubheim der “Bandidos” auftauchen würde, war vorhersehbar. Ist es da nicht wahrscheinlicher, dass die gesuchten Gegenstände entweder unterwegs entsorgt wurden oder von einer anderen Person mitgenommen wurden, deren Auto mit großer Wahrscheinlichkeit am Tatort war, danach aber weder hier verblieb noch den gleichen Fluchtweg fuhr wie die Festgenommenen: “Der Beschuldigte Hardt wurde im Gegensatz zu den anderen Beschuldigten nicht am Clubhaus in der Kummerfelder Straße 64 angetroffen.” Leider ergeben die Standortdaten zu der Funkzelle keine Auskunft über Hardts Aufenthalt in der Tatnachphase, seine Daten “wurden nicht übermittelt”. Erst ab 21:47 Uhr kann wieder nachvollzogen werden, dass sich “der Anschluss Hardt in der Funkzelle 1, […] an seiner Wohnanschrift” befindet.
Das LKA ging davon aus, dass es bei den “Bandidos” “für derartige Situationen einen groben Ablaufplan gibt, in dem vorgesehen ist, wer voran geht, wer die Waffen einsetzt”, in diesem Kontext ist ein abgehörtes Telefongespräch zwischen Borchert und dem Präsidenten der “Bandidos” aus Jena, Janez Eckart, vom 02.03.2010 durchaus aussagekräftig. Borchert und Eckart, der Hardt u.a. von dessen Besuch beim Jenaer Chapter ein paar Monate zuvor kannte, diskutieren darüber, wer “den ersten Schritt machen” würde – Eckart sagt, dass “Alex” dazugehöre.
Demonstrativ trug Alexander Hardt nach der Tat den Patch “Expect No Mercy” an seiner “Bandidos”-Kutte. Den Aufnäher, der übersetzt etwa “Erwarte keine Gnade” bedeutet, erhalten nur solche Mitglieder, die “für den Club einen Menschen getötet oder eine schwere Verletzung zugefügt” (https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Rocker-Begriffen) haben. Kurze Zeit nach dem Subway-Überfall wurden die “Bandidos” Neumünster und die “Hells Angels” Flensburg verboten und der “Rockerkrieg” war erst einmal vorbei, so dass Hardt neben den Messerstichen im Schnellrestaurant kaum Gelegenheit gehabt haben dürfte, sich dieses Abzeichen zu verdienen.
Trotz all dieser Indizien wurde Hardt von den Strafverfolgungsbehörden mit Samthandschuhen angefasst, wohingegen vier der “Bandidos” in Untersuchungshaft saßen und ihnen der Prozess gemacht wurde. Einer Zeugin gegenüber bezeichnete er die Durchsuchung bei ihm am 26.02.2010 als “nicht lange” und “easy”, die Polizei protokollierte, man habe in “das Notebook des Alexander Hardt Einsicht genommen” – das Gerät wurde offenkundig noch nicht einmal beschlagnahmt. Dass laut Zeugen einer der Angreifer eine ähnliche Statur wie Hardt hatte, er laut Telefondaten am Tatort und vermutlich auch direkt an der Tat beteiligt war, er von den “Bandidos” eine Art Orden dafür bekommen hat, dass er einem Gegner eine schwere Verletzung zugefügt hat – all das schien der Polizei anscheinend nicht verdächtig genug. Auch dass er einer Zeugin, die wahrscheinlich von ihm mit Täterwissen versorgt wurde, nicht nur Geld und einen Anwalt anbot, sondern sie auch noch einschüchterte, änderte daran wenig. Zum Vergleich: Borcherts Haftbefehl war auch damit begründet worden, dass er den Wohnort einer Zeugin aufgesucht hatte, was als Verdunklungsversuch gewertet wurde.
2013 sagte Dirk Zollondz, ein Nazi, der mit Borchert im Gefängnis gesessen hatte, aus, “die Messerstiche habe Alexander Hardt ausgeführt”. La Quimera führen aus: “Die Version, die Zollondz und Micheel der Polizei über die Messerstiche im Subway berichteten, ist in Neumünster ein offenes Geheimnis. Viele Rocker waren bei dem Angriff dabei und längst nicht alle haben ‘dichtgehalten’.” Auch wenn die SOKO Rocker “in die Vorgänge einbezogen” wurde, ist in puncto Strafverfolgung von Alexander Hardt jedoch wenig passiert.